Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1976 - 1 StR 167/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,6955
BGH, 29.06.1976 - 1 StR 167/76 (https://dejure.org/1976,6955)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1976 - 1 StR 167/76 (https://dejure.org/1976,6955)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1976 - 1 StR 167/76 (https://dejure.org/1976,6955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,6955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Nötigung zur Unzucht, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Notzucht in Tateinheit mit Nötigung zur Unzucht und Freiheitsberaubung und wegen des Versuchs der schweren räuberischen Erpressung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des formellen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.02.1955 - 3 StR 543/54
    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 1 StR 167/76
    Es führt zur Aufhebung der Verurteilung im Falle VI der Urteilsgründe (Fall 19 der Anklageschrift), weil die Strafkammer ohne Ergänzung des die Öffentlichkeit für einen bestimmten Verfahrensabschnitt ausschließenden Beschlusses die Vernehmung der Zeugin L.in nichtöffentlicher Sitzung auf einen Fall erstreckt hat, der mit den Fällen 20 bis 22 und 30 und mit den Bekundungen der Zeugin L. dazu in keinem inneren Zusammenhang stand und dessen Einbeziehung sich, wie die Sitzungsniederschrift ergibt, auch nicht aus der Vernehmung der Zeugin zu diesen Fällen entwickelte (vgl. BGHSt 7, 218, 220; BGH GA 1972, 184; BGH, Urteile vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - und vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75 - RGSt 43, 367, 369/370; 70, 109, 110).
  • BGH, 07.05.1974 - 1 StR 72/74

    Strafbarkeit wegen Zuhälterei in Tateinheit mit Nötigung - Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 1 StR 167/76
    Es führt zur Aufhebung der Verurteilung im Falle VI der Urteilsgründe (Fall 19 der Anklageschrift), weil die Strafkammer ohne Ergänzung des die Öffentlichkeit für einen bestimmten Verfahrensabschnitt ausschließenden Beschlusses die Vernehmung der Zeugin L.in nichtöffentlicher Sitzung auf einen Fall erstreckt hat, der mit den Fällen 20 bis 22 und 30 und mit den Bekundungen der Zeugin L. dazu in keinem inneren Zusammenhang stand und dessen Einbeziehung sich, wie die Sitzungsniederschrift ergibt, auch nicht aus der Vernehmung der Zeugin zu diesen Fällen entwickelte (vgl. BGHSt 7, 218, 220; BGH GA 1972, 184; BGH, Urteile vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - und vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75 - RGSt 43, 367, 369/370; 70, 109, 110).
  • BGH, 04.02.1975 - 1 StR 688/74

    Beurteilung eines auf einem öffentlichen Weg oder einer Straße begangenen Raubes

    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 1 StR 167/76
    Das Revisionsgericht hat jedoch zu berücksichtigen, daß der Qualifikationsgrund des Straßenraubs (§ 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.), den die Strafkammer noch anzuwenden hatte, ersatzlos (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Februar 1975 - 1 StR 688/74 - BGH NJV 1976, 248 Nr. 18) weggefallen ist (§ 2 Abs. 3 StGB; § 354 a StPO).
  • BGH, 11.03.1975 - 1 StR 51/75

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 1 StR 167/76
    Es führt zur Aufhebung der Verurteilung im Falle VI der Urteilsgründe (Fall 19 der Anklageschrift), weil die Strafkammer ohne Ergänzung des die Öffentlichkeit für einen bestimmten Verfahrensabschnitt ausschließenden Beschlusses die Vernehmung der Zeugin L.in nichtöffentlicher Sitzung auf einen Fall erstreckt hat, der mit den Fällen 20 bis 22 und 30 und mit den Bekundungen der Zeugin L. dazu in keinem inneren Zusammenhang stand und dessen Einbeziehung sich, wie die Sitzungsniederschrift ergibt, auch nicht aus der Vernehmung der Zeugin zu diesen Fällen entwickelte (vgl. BGHSt 7, 218, 220; BGH GA 1972, 184; BGH, Urteile vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - und vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75 - RGSt 43, 367, 369/370; 70, 109, 110).
  • RG, 29.04.1910 - V 323/10

    Welche Arten von Prozeßvorgängen werden durch den Beschluß über die Ausschließung

    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 1 StR 167/76
    Es führt zur Aufhebung der Verurteilung im Falle VI der Urteilsgründe (Fall 19 der Anklageschrift), weil die Strafkammer ohne Ergänzung des die Öffentlichkeit für einen bestimmten Verfahrensabschnitt ausschließenden Beschlusses die Vernehmung der Zeugin L.in nichtöffentlicher Sitzung auf einen Fall erstreckt hat, der mit den Fällen 20 bis 22 und 30 und mit den Bekundungen der Zeugin L. dazu in keinem inneren Zusammenhang stand und dessen Einbeziehung sich, wie die Sitzungsniederschrift ergibt, auch nicht aus der Vernehmung der Zeugin zu diesen Fällen entwickelte (vgl. BGHSt 7, 218, 220; BGH GA 1972, 184; BGH, Urteile vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - und vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75 - RGSt 43, 367, 369/370; 70, 109, 110).
  • RG, 14.02.1936 - 1 D 63/36

    Ist es ein unbedingter Revisionsgrund, wenn das Gericht in einer teilweise nicht

    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 1 StR 167/76
    Es führt zur Aufhebung der Verurteilung im Falle VI der Urteilsgründe (Fall 19 der Anklageschrift), weil die Strafkammer ohne Ergänzung des die Öffentlichkeit für einen bestimmten Verfahrensabschnitt ausschließenden Beschlusses die Vernehmung der Zeugin L.in nichtöffentlicher Sitzung auf einen Fall erstreckt hat, der mit den Fällen 20 bis 22 und 30 und mit den Bekundungen der Zeugin L. dazu in keinem inneren Zusammenhang stand und dessen Einbeziehung sich, wie die Sitzungsniederschrift ergibt, auch nicht aus der Vernehmung der Zeugin zu diesen Fällen entwickelte (vgl. BGHSt 7, 218, 220; BGH GA 1972, 184; BGH, Urteile vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - und vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75 - RGSt 43, 367, 369/370; 70, 109, 110).
  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80

    Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel -

    Wird die Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen ausgeschlossen, so ist die Entscheidung dahin auszulegen, daß der Ausschluß alle Erklärungen und Anträge der Verfahrensbeteiligten sowie alle Entscheidungen des Gerichts umfaßt, die mit der Vernehmung in unmittelbarem Zusammenhang stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehören, für den die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollte (BGH, Urteile vom 23. November 1956 - 1 StR 390/56. bei Dallinger MDR 1957, 142; vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - bei Dallinger MDR 1975, 198; vom 29. Juni 1976 - 1 StR 167/76 - sowie Beschluß vom 10. Mai 1977 - 4 StR 160/77 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.11.1977 - 1 StR 509/77

    Mitteilung des für die Ausschließung der Öffentlichkeit maßgebenden Grundes mit

    Die wegen des Vorliegens eines absoluten Revisionsgrundes gebotene Aufhebung konnte daher auf diesen abtrennbaren Teil des Urteils und auf den Ausspruch über die Gesamtstrafe beschränkt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1976 - 1 StR 167/76).
  • BGH, 01.02.1977 - 1 StR 792/76

    Absoluter Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit des Angeklagten

    Steht fest, daß nur ein sachlich abtrennbarer Urteilsteil beeinflußt sein kann, besteht kein Anlaß, mehr als den (möglicherweise) berührten Urteilsteil aufzuheben (RGSt 44, 16, 19/20; 69, 253, 256; BGH, Urt. vom 29. Juni 1976 - 1 StR 167/76 - Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 338 vor Anm. I).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht